Masern: Überprüfen Sie Ihren Impfschutz!

Im Jahr 2019 (Stand 20.02.2019) wurden bereits 52 Masern-Fälle gemeldet, betroffen waren dabei die Bundesländer Steiermark, Salzburg, Tirol, Wien. Hier finden Sie (verkürzt) die Empfehlungen des Sozialministeriums:

“Aufgrund der aktuellen Entwicklung, sollte der eigene Impfstatus dringend kontrolliert werden: ausreichender Schutz besteht nach 2 schriftlich bestätigten Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln oder wenn mittels Antikörperbestimmung nachgewiesen ist, dass ein ausreichender Schutz im Blut vorhanden ist. (…)

Vorsichtsmaßnahmen bei Masernverdacht

Bei Verdacht auf Masern, oder Auftreten von unspezifischen Symptomen wie Schnupfen, Fieber, geröteten Augen oder anderen grippeähnlichen Symptomen, die auf Masern hinweisen, UNBEDINGT die Ärztin bzw. den Arzt oder das Krankenhaus VORHER telefonisch kontaktieren, damit eine Übertragung in Warteräumen und Ambulanzen verhindert werden kann. (…)

Impfempfehlung

Der Österreichische Impfplan empfiehlt zwei Impfungen gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Dies sollte vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen unbedingt nochmals kontrolliert werden.

Bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr soll die 2. Impfung nach 3 Monaten verabreicht werden. Bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr erfolgt die 2. Impfung frühestmöglich, mit einem Mindestabstand von 4 Wochen. Mit zwei Impfungen, besteht langanhaltender Schutz. (…)

Fehlende Impfungen können und sollen in jedem Alter nachgeholt werden. (…)

Der Impfstoff ist für Kinder und Erwachsene an öffentlichen Impfstellen kostenfrei erhältlich. Die Kosten für die Impfungen werden vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, den Sozialversicherungsträgern und den Bundesländern getragen. Informationen zur kostenlosen Masernimpfung: keinemasern.at.”

Quelle: Sozialministerium